1&1 muss zugunsten des Wettbewerbs ab 2026 unabhängig sein
Nachdem 1&1 im Jahre 2019 5G-Frequenzen ersteigert hatte, räumte die Bundesnetzagentur der 1&1 Mobilfunk GmbH eine vorläufige Doppelstellung ein. Nun legte am 21.10.2022 die Bundesnetzagentur ein Ende für ebendiese fest. 1&1 bekam bis zum 31.12.2025 Zeit, all diejenigen Tarife ins 1&1-Netz zu überführen, die direkt über 1&1 oder über eine Drillisch-Marke laufen.
Der Vertrieb als Diensteanbieter in anderen Netzen dürfe bis zum 31.12.2023 fortgeführt werden, danach seien alle Neuverträge nur noch im 1&1-Netz anzubieten, gab die Bundesnetzagentur bekannt. Netzanbieter und Diensteanbieter in anderen Netzen gleichzeitig zu sein, sei unzulässig, lautete es in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur. Der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller betonte, dass durch die Entscheidung über das Enddatum der Doppelstellung die wettbewerbliche Unabhängigkeit von 1&1 hergestellt werde.
Für Kundschaft keine Folgen bis Ende 2023, weitere zwei Jahre folgenlos für Bestandskundinnen und -kunden
Für Kundinnen und Kunden von 1&1 und Drillisch ändert sich bis zum 31.12.2023 nichts. Erst danach gehen alle Vertragsänderungen oder Neuabschlüsse mit einem Netzwechsel einher. Verträge, die vor Ende 2023 abgeschlossen wurden, dürfen bis spätestens zum 31.12.2025 im alten Netz weiterlaufen.