Am 19. Dezember stimmte das europäische Parlament für die Inhalte des sogenannten „Europäischen Kodex für die Elektronische Kommunikation“ (EWGC), der die europäischen Telekommunikationsregulierungen erneuert. So beinhaltet er unter anderem eine maximale Preisgrenze von 19 Cent für ausgehende Anrufe in ein anderes EU-Land sowie einen Maximalpreis von 6 Cent pro SMS. Bereits im Juni hatten sich die Kommission, das Parlament sowie der Rat auf einen gemeinsamen Entwurf zu den EWGC-Richtlinien geeinigt. Nun muss der Europäische Rat dem EWGC noch zustimmen, damit das Gesetz zum 19. Mai nächsten Jahres in Kraft treten kann.
EU-weites Notrufsystem für Katastrophen und Terroranschläge geplant
Der Kodex beinhaltet darüber hinaus noch weitere Änderungen auf dem Telekommunikationsmarkt wie etwa ein Mobilfunk-Notrufsystem bei Katastrophen und Terroranschlägen, das Nutzer per Nachricht oder Anruf warnt. Zur Installation eines solchen Systems hätten die EU-Mitgliedsstaaten nach Inkrafttreten des Gesetzes zwei Jahre Zeit. Auch der innereuropäische Breitbandausbau soll dadurch beschleunigt werden, dass Netzanbieter sich zum gemeinsamen Netzausbau zusammenschließen dürfen.
Verbraucherzentrale schlägt Alarm
Bereits im Sommer 2017 schaffte die Europäische Union im Rahmen des „Roam like at home“ Prinzips die Roaming-Gebühren für Anrufe aus fremden Netzen ins Heimatland innerhalb des EU-Auslands ab. Anrufe aus den heimischen Netzen ins europäische Ausland waren davon allerdings ausgenommen.
Laut einer Studie des Marktwächters, eine Einrichtung der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Verbraucherzentralen, müssen Verbraucher aktuell bis zu 1,49 Euro pro Minute für ausgehende Anrufe ins EU-Ausland bezahlen. Eine Tatsache, die vielen Deutschen nicht bewusst ist. Die Marktwächter-Studie ergab, dass über 52 Prozent der Befragten, die innerhalb der letzten zwölf Monate von Deutschland aus privat ins europäische Ausland telefonierten, glauben, dass die Roaming-Regelung auch für Anrufe von Deutschland in das EU-Ausland gelte. „Diese Geldschneiderei der Telekommunikationsunternehmen muss unterbunden werden", fordert Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Der Verband fordert die Bundesregierung dazu auf, den Vorschlag des Europäischen Parlaments im Rahmen der folgenden Verhandlungen der EU-Institutionen zu unterstützen.
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