Handytarife mit
Rufnummernmitnahme
im Vergleich
Wir alle kennen das Problem: Sie haben einen neuen Handyvertrag abgeschlossen und erhalten neben dem neuen Smartphone oder SIM-Karte auch eine neue Rufnummer. Jetzt müssen Sie erstmal alle Familienangehörigen, Bekannten und zum Beispiel Versicherungen über Ihre neue Rufnummer informieren.
Diese Zeit können Sie sich sparen, indem Sie zwar Ihren Handytarif wechseln, aber die aktuelle Rufnummer behalten. In unserem Vergleich können Sie direkt überprüfen, ob die Rufnummernmitnahme von Ihrem alten Anbieter zu Ihrem favorisierten Tarif möglich wäre. Klicken Sie dafür einfach auf den gewünschten Tarif und wählen Sie Ihren derzeitigen Anbieter aus.
Die Freigabe der Rufnummer ist seit Ende 2021 immer kostenlos. Bei manchen Anbietern können Sie sogar noch von einem ordentlichen Wechselbonus profitieren.
Tipps für die Rufnummernmitnahme
Bei der Rufnummerportierung gilt es einige Schritte und Fristen zu beachten. Bei einigen unserer Tarife profitieren Sie vom CHECK24 Wechselservice - dabei übernehmen wir all diese Schritte und Sie können sich entspannt zurücklehnen.
- Kündigung des bestehenden Vertrages und Freigabe der Rufnummer muss erfolgt sein
- Vertragsende bei Laufzeitverträgen darf maximal 120 Tage in der Zukunft liegen
- Überprüfung der Kontaktdaten: In der Regel müssen die Daten der Vertragsinhaberinnen bzw. -inhaber übereinstimmen
- Bei Netzwechsel: Netzqualität überprüft? Fragen Sie am besten Bekannte und Familie oder schauen Sie auf einer Netzabdeckungskarte nach
- In der Regel darf die Rufnummer nicht bereits beim gleichen Mobilfunkanbieter gelistet sein
Wann beantragt man die Rufnummernmitnahme?
Je nach Anbieter erfolgt die Rufnummernmitnahme entweder automatisch zum Vertragsende oder sofort. Bei manchen Anbietern muss die Rufnummernmitnahme nachträglich beantragt werden.
Bei über 100 Tarifen bieten wir mit dem CHECK24 Wechselservice einen automatischen Prozess an und unterstützen Sie bei der reibungslosen Rufnummernmitnahme. Wir übertragen Ihre Rufnummer automatisch zu Ihrem neuen Anbieter und übernehmen die Freigabe der Rufnummer bei Ihrem bisherigen Anbieter.
Die Rufnummernmitnahme selbst ist kostenlos. Eine Ausnahme ist der Wechsel innerhalb der Drillisch-Marken: Hier wird eine Markenwechselgebühr in Höhe von 19,90 € erhoben.
Bei einigen Anbieter ist ein nahtloser Übergang zwischen dem bisherigen und dem neuen Tarif möglich. Hier fallen keine doppelten Kosten an.
Bei der Mehrheit der Anbieter kann die Rufnummernmitnahme erst dann beantragt werden, wenn der neuen Tarif aktiv ist. Das heißt, Ihr Tarif beim neuen Anbieter muss gestartet sein, um die Übertragung von Ihrem alten Anbieter überhaupt zu starten. Ab dem Start der Übertragung dauert die Rufnummernmitnahme in der Regel noch 10 Werktage. Wenn Sie ununterbrochen unter Ihrer Rufnummer erreichbar sein möchten, empfehlen wir deshalb, den Vertragsbeginn des neuen Tarifs ungefähr 10 Tage vor das Ende Ihres bisherigen Tarifs zu legen. So verringern Sie die Kosten für parallel laufende Tarife und sind dennoch lückenlos erreichbar.
Deutlich einfacher ist der CHECK24 Wechselservice. Bei über 100 Tarifen bieten wir mit dem CHECK24 Wechselservice einen automatischen Prozess an und unterstützen Sie bei der reibungslosen Rufnummernmitnahme. Wir übertragen Ihre Rufnummer automatisch zu Ihrem neuen Anbieter und übernehmen die Freigabe der Rufnummer bei Ihrem bisherigen Anbieter.
Wenn Sie eine Rufnummer aus einem noch laufenden Vertrag heraus auf einen neuen Handytarif übertragen wollen, ist ein sogenanntes Opt-In nötig. Damit beantragen Sie die Freigabe der Rufnummer. Das heißt, dass Ihre Rufnummer zur Portierung freigegeben wird, obwohl sie eigentlich noch mit einem aktiven Vertrag verbunden ist. Die Freigabe beantragen wir für Sie automatisch.
Für die Rufnummernmitnahme sollten Sie 14 Tage einplanen. Selbst ungewöhnlich lange Portierungen dauern selten mehr als 14 Tage. Sollten Herausforderungen auftreten, können diese noch rechtzeitig angegangen und gemeistert werden.
Für die Rufnummernmitnahme werden Ihr Vorname, Ihr Nachname und Ihr Geburtsdatum benötigt. Diese Daten müssen beim bisherigen und beim neuen Anbieter identisch sein, damit die Rufnummer übertragen werden kann. Außerdem muss die Rufnummer, die portiert werden soll, angegeben werden.
Ob eine Nummer nachträglich mitgenommen werden kann, ist immer vom künftigen Anbieter abhängig. Ob das bei Ihrem zukünftigen Wunschanbieter der Fall ist, sehen Sie spätestens in unseren Tarifdetails.
Eine Rufnummernmitnahme kann aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, obwohl es nie an der prinzipiellen Umsetzbarkeit scheitern würde. Die Anbieter sind zur Mitnahme der alten Nummer verpflichtet, wenn Sie diese aus Ihrem eigenen Tarif mitnehmen möchten. Wenn der Tarif auf den Namen von jemand anderes läuft, gilt die Pflicht nicht. Ebenfalls kann keine Rufnummernmitnahme angefragt werden, wenn der Vertrag mit der bisherigen Nummer seit mehr als 30 Tagen abgelaufen ist. Diese Regelung bestimmte die Bundesnetzagentur und ist für die Anbieter rechtlich bindend; Ausnahmen können auch zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht gemacht werden.
Die Rufnummernmitnahme kann je nach Art der Portierung zu unterschiedlichen Zeitpunkten beantragt werden. Bei einer Mitnahme zum Vertragsende oder auch einer schnellstmöglichen Mitnahme (sprich: Start des neuen Tarifs mit der gewohnten Rufnummer) können Sie die Portierung während des Bestellprozesses beantragen. Wenn Sie jedoch zunächst eine vorläufige Rufnummer erhalten, ist es vom Anbieter abhängig, wann die Rufnummernmitnahme beantragt werden kann: Sollte die Mitnahme über ein separates Online-Formular ohne Anmeldung im Kundenportal erfolgen, sind in der Regel nur der Link zum Formular und die Auftragsnummer beim neuen Anbieter erforderlich um die Mitnahme zu beantragen; andernfalls kann der Antrag erst ab dem Erhalt der SIM-Karte und anschließender Aktivierung gestellt werden.
Auch hier gibt es mehrere Anlaufstellen, die je nach Anbieter unterschiedlich sind. Bei allen Tarifen, die bereits mit Ihrer gewohnten Rufnummer starten, können Sie den Portierungsauftrag bereits im Bestellformular auf CHECK24 einrichten. Im Falle einer vorläufigen Nummer wiederum ist der Antrag beim Anbieter selbst zu stellen. Das bedeutet, dass der künftige Anbieter ein Online-Formular bereitstellt, auf das entweder über einen Link oder über das Kundenportal zugegriffen werden kann.
Bei über 100 Tarifen bieten wir mit dem CHECK24 Wechselservice einen automatischen Prozess an und unterstützen Sie bei der reibungslosen Rufnummernmitnahme. Wir übertragen Ihre Rufnummer automatisch zu Ihrem neuen Anbieter und übernehmen die Freigabe der Rufnummer bei Ihrem bisherigen Anbieter.
Wenn Sie Ihre Rufnummer erst dann auf den neuen Tarif übertragen wollen, wenn dieser endet, muss der alte Vertrag wirksam gekündigt worden sein. Der Vertrag darf dann in spätestens 120 Tagen auslaufen. Ist das Vertragsende Ihres bisherigen Vertrags aufgrund der Mindestvertragslaufzeit weiter als 120 Tage in der Zukunft, können Sie Ihre Rufnummer aus dem laufenden Vertrag portieren. Der alte Vertrag läuft aber dennoch bis zum regulären Vertragsende weiter – es fallen Kosten für beide Tarife an.
Wollen Sie Ihre Rufnummer auf einen neuen Handytarif übertragen, den alten Vertrag aber weiterhin nutzen, ist auch das möglich. Dann muss die Freigabe Ihrer Rufnummer beim bisherigen Anbieter werden und die Rufnummernmitnahme zu sofort beantragt werden. Auch in diesem Fall läuft der alte Vertrag weiter. Sie erhalten eine neue Rufnummer für Ihren alten Vertrag.