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Europarecht

EU schreibt auswechselbare Akkus ab 2027 vor

München, 16.08.2023 | 11:30 | tqu
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Handyakkus müssen ab 2027 austauschbar sein

Den Handyakku selbst auszutauschen ist bei vielen Geräten ein umständlicher Kraftakt bis hin zu unmöglich. Dank der neuen Regelung der EU wird der Austausch ab 2027 bei allen Geräten realisierbar sein. 

Alle akkubetriebenen Geräte müssen austauschbare Akkus haben. Im Laufe der nächsten Jahre treten die neuen Regeln in Kraft.

Zunächst verabschiedete der Rat der Europäischen Union neue Vorschriften, welche die Designentscheidungen der Smartphone-Hersteller nachhaltig beeinflussen werden. Konkret bedeutet der Beschluss, dass künftig alle Handyakkus einfach entnommen werden können. Hierzu heißt es in der Verordnung genauer, dass das Entfernen des Akkus mit handelsüblichen Werkzeugen möglich sein müsse.

Die genaue Vorgabe in Bezug auf Smartphones ist die folgende:

Ab 2027 sollten in Geräte eingebaute Gerätebatterien nach der Verordnung von den Endnutzern entfernt und ersetzt werden können, wobei den Wirtschaftsakteuren genügend Zeit bleibt, die Gestaltung ihrer Produkte an diese Anforderung anzupassen.

Des Weiteren gab der EU-Ministerrat Ziele vor, die sich auf das Recycling beziehen. Insbesondere die Batteriehersteller werden in die Verantwortung genommen. Diese müssen die verwendeten (Halb-)Metalle zu festgelegten Anteilen wiederverwertet haben. Beispielsweise muss das für die Akkuherstellung benötigte Lithium bis Ende 2027 zu 50 % und bis Ende 2031 zu 80 % aus Altbatterien stammen. Die Recyclingkosten müssen die Hersteller tragen.

Die neuen Vorgaben legen einen deutlichen Fokus auf das Recycling von alten Akkus, was die Handys der Zukunft umweltverträglicher machen wird. Durch die Verordnung müssen weite Teile der Produktionskette angepasst werden, weswegen ein allgemeiner Preisanstieg zu erwarten ist.

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