Dafür sollen sogenannte Monocams eingesetzt werden, die ähnlich wie Blitzer funktionieren: Nur, dass sie nicht die Geschwindigkeit messen, sondern versuchen, die Handynutzung zu erkennen. Doch der rechtliche Rahmen für die niederländische Technik steht laut des zuständigen Amtsgerichts in Trier noch nicht fest.
Mittels der niederländischen Kameratechnik wird erkannt, ob eine unrechtmäßige Handynutzung am Steuer stattfand oder nicht. Das System zeichnet die potenziellen Verstöße auf, wodurch schnell festgestellt werden kann, ob es sich wirklich um ein Verstoß handelte oder nicht. Die ganze Sache hat jedoch einen Haken: Weil die Aufnahmen ohne Zustimmung der Verkehrsteilnehmenden gemacht werden, bedarf es aufgrund des Datenschutzes eines besonderen Gesetzes. Und ein solches Gesetz gebe es nicht, urteilte das zuständige Amtsgericht in Trier. Um also das Monocam-System landesweit einsetzen zu können, muss zuerst das passende Gesetz verabschiedet werden.
Doch auch wenn die rechtliche Grundlage noch fehlt, müssen alle, die im Rahmen des Pilotprojektes erwischt wurden, die Bußgelder zahlen und Punkte in Flensburg in Kauf nehmen. Insgesamt wurden in den sechs Monaten der Laufzeit mehr als 1.200 Bußgeldverfahren eröffnet. Bei 88 Kontrolltagen im Rahmen des Testzeitraums sind das im Schnitt über 13 Verstöße pro Tag. Das rheinland-pfälzische Innenministerium veröffentlichte Ende April eine Pressemitteilung, in der mitgeteilt wurde, dass sich die Anzahl der Ablenkungsverstöße im Laufe der Testphase reduzierte.
Wann genau ein landesweiter Einsatz der Technik kommen soll, ist noch unklar; zumal die rechtliche Grundlage fehlt. Ob, und wenn ja welche, weitere Bundesländer ebenfalls die Anti-Handy-Kontrolle einführen, bleibt noch offen. Sollte jedoch eine eindeutige Reduktion der Verkehrstoten aufgrund der Einführung von Monocams klar festzustellen sein, könnte einem bundesweiten Kontrollnetzwerk nur wenig Widerstand entgegengesetzt werden.