Ab dem 1. Juli müssen Anbieter die Identität des SIM-Karten-Käufers überprüfen, bevor sie den Mobilfunkanschluss freischalten. Das schreibt das Anti-Terror-Gesetz vor, das der Bundestag im Juni 2016 verabschiedet hat. Ausschlaggebend dafür waren die Terroranschläge in Europa, bei denen die Attentäter über anonyme Prepaid-Karten telefonierten. Das neue Gesetz soll verhindern, dass Kriminelle weiterhin unter falschem Namen oder anonym über das Mobilfunknetz kommunizieren können.
So läuft die Identitätsprüfung ab
Wer künftig eine Prepaid-SIM-Karte in einem Shop kauft, muss also einen gültigen Personalausweis vorlegen. Bei Online-Käufen müssen Kunden ihre Identität entweder über ein Post-Ident- oder Video-Ident-Verfahren nachweisen. Letzteres geschieht am PC in einem Video-Chat, indem der Kunde seinen Personalausweis vor die Kamera des Computers hält. Käufer ohne deutsche Staatsbürgerschaft benötigen Aufenthaltstitel und Ankunftsnachweis. Der Aktivierungsprozess verlängert sich dadurch um einige Minuten.Wer eine Prepaid-SIM-Karte vor dem 1. Juli gekauft hat, muss seine Identität nicht nachträglich prüfen lassen. Zudem sollten Käufer ihre SIM-Karte nicht an unbekannte Dritte weitergeben. Wird die Karte von Dritten für die Planung einer Straftat genutzt, können laut Gesetz auch dem, der diese weitergab, Konsequenzen drohen.