Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber enthält keine Erziehungstipps, sondern zeigt lediglich die leichter umzusetzenden, technischen Möglichkeiten auf.
Das Wichtigste in Kürze zusammengefasst:
- Entscheiden Sie, ob Ihr Kind ein iOS- oder Android-Smartphone bekommen soll
- Daraus erschließt sich, welche Kindersicherung in Frage kommt
- Zur Nutzung der Kindersicherungen werden Kinder-Accounts benötigt
- Eine Kurzeinleitung zur Kinder-Account-Ersteinrichtung finden Sie bei der entsprechenden Kindersicherung
- Kaufanfragen in den Store-Apps bieten Transparenz und Kontrolle
- Bildschirmzeit dient als Werkzeug für das Zeitmanagement
- Das Blockieren von nicht-jugendfreien Web-Inhalten ist in überaus vielen Bereichen ein schützender Filter
Die zwei populärsten Kontrollelemente gegenübergestellt
Während auf iOS-Geräten sich die Apple Familienfreigabe anbietet, kann auch Google mit Google Family Link einige Sicherheitsmechanismen in Android verbauen.
Apple Familienfreigabe
- AppStore kann so eingestellt werden, sodass Apps weder installiert noch deinstalliert werden können.
- Die Familienfreigabe von Apple funktioniert ohne zusätzliche App.
- Die Sicherheitsbeschränkungen enden erst mit dem 16. Geburtstag.
- Sie setzt aber ein eigenes iOS-Gerät voraus.
Kurzanleitung zur Ersteinrichtung
Wie Sie den Kinder-Account erstellen und eine Ersteinrichtung vornehmen können, steht direkt unter diesem Absatz in Form einer Kurzanleitung. Die wichtigsten Kontrolleinstellungen und Möglichkeiten haben wir Ihnen in der Funktionsbeschreibung zusammengestellt.
- „Einstellungen”-App öffnen
- Auf „Apple-ID”-Schaltfläche klicken
- „Familienfreigabe” antippen
- „Familienfreigabe aktivieren”
- „Familienmitglied hinzufügen”
- „für Kind erstellen”
- Bildschirmanweisungen folgen
- Kaufanfrage einstellen
- Ersteinrichtung abgeschlossen
- Weitere Einstellungen in der App verfügbar
Funktionsbeschreibung der Kindersicherung
Apple macht die Familienfreigabe denkbar einfach. Über das iPhone oder iPad eines Elternteils lässt sich eine Apple-ID für das Kind erstellen und auf dem iPhone für das Kind eingeben. In der „Einstellungen”-App des Geräts einer erziehungsberechtigten Person lassen sich dann die zahlreichen Einstellungsmöglichkeiten verwalten. Somit ist keine weitere App nötig - weder für Ihr Kind noch für Sie. Trotz des Fehlens einer App können die wichtigsten drei grundlegenden Kontrollbereiche (Kaufgenehmigung, Bildschirmzeit, Webseiten-Filter) abgedeckt werden.
Die Familienfreigabe bietet Ihnen die Möglichkeit, Käufe und Downloads nur mit Genehmigung herunterladen zu lassen, die Bildschirmzeit einzelner Apps oder App-Gruppen festzulegen, und auf Wunsch Apple Cash und somit auch Apple Pay freizugeben. Die letztere Freigabe kann aber jederzeit zurückgenommen werden. Zudem ist die Standortfreigabe möglich, sodass Familienmitglieder automatisch ihre Standorte miteinander teilen.
Neben den typischen Freigabeeinstellungen bietet die Familienfreigabe auch weitere Vorteile für die Familie: Einkäufe aus allen Apple-Storefronts wie dem AppStore, iTunes oder Bücher können geteilt und ohne Mehrkosten von anderen Mitgliedern der Familiengruppe genutzt werden. Auch Apple-Abonnements können geteilt werden, wie zum Beispiel Apple Music oder iCloud+.
Google Family Link
- Google-Produkte wie beispielsweise YouTube können besonders gut verwaltet werden.
- Das Gerät des Kindes kann über die App gesperrt werden.
- Das Kind kann ab dem 13. Geburtstag die Kontrolle entziehen.
- Die „Google Family Link”-App wird benötigt.
Kurzanleitung zur Ersteinrichtung
Mit Hilfe unserer Kurzanleitung zur Ersteinrichtung können Sie schnell einen Kinder-Account einrichten und die Kindersicherung einstellen. Sie finden die Kurzanleitung direkt unter diesem Absatz. Das wichtigste, was über Google Family Link möglich ist, haben wir in der Funktionsbeschreibung zusammengefasst.
- „Google Family Link”-App herunterladen
- Auf das „+” oben rechts klicken
- Bei vorhandenem Konto des Kindes dieses eintragen, ansonsten erstellen
- In Familiengruppe das Kind hinzufügen
- Gewünschte Freigaben einstellen
- Apps überprüfen und ggf. Zugriff sperren
- Ersteinrichtung abgeschlossen
- Weitere Einstellungen in der App verfügbar
Funktionsbeschreibung der Kindersicherung
Bei Android-Geräten gibt es keine vorinstallierte Kindersicherung. Zum Einrichten einer Kindersicherung muss folglich eine App installiert werden. Die direkt von Google entwickelte App heißt „Google Family Link” und bietet umfassende Sicherheitseinstellungen. Diese App verknüpft Gmail-Konten und ermöglicht auch das Einrichten von Konten für Kinder. Google Family Link deckt die ersten drei Grundbereiche (Kaufgenehmigung, Bildschirmzeit, Webseiten-Filter) der Kindersicherung ab. Wenn Sie möchten, können Sie die Standortverfolgung aktivieren und so immer wissen, wo sich Ihr Kind gerade befindet.
Die Verwaltung des Google Play Stores ist über ein Kinderkonto bei Google möglich. Sie können die Einstellungen in der „Google Family Link”-App so anpassen, sodass alle Käufe genehmigt werden müssen. Sollten Sie dann den Kauf genehmigen, können App-Aktivitäten mitverfolgt und Bildschirmzeiten eingestellt werden.
Google Family Link bietet sogar Filtereinstellungen für Google Chrome und die Google Suche. Bei anderen Webbrowsern ist das jedoch nicht möglich. Das bedeutet, dass keine weiteren Browser verwendet werden oder erlaubt sein sollten. Besonders empfehlenswert ist hierbei, alle Webseiten von installierten Apps zu blockieren, damit die Bildschirmzeit der entsprechenden App nicht umgangen werden kann.
Hinweis: Zwar lässt sich Google Family Link auch auf iPhones installieren, jedoch werden viele Features wegfallen, wie beispielsweise die Standortanzeige oder Beschränkung der Chrome-Aktivitäten; Apples Familienfreigabe bietet jedoch die weggefallenden Funktionen selbst in ihrer Familienfreigabe an.
Die vier Bereiche, welche abgedeckt werden können
Zur Veranschaulichung, wie die Kindersicherungen funktionieren können, finden Sie als Einleitung eines jeden Kapitels eine kleine Kurzgeschichte. Diese handelt von einer Beispielfamilie, welche die Apple Familienfreigabe nutzt.
Kaufgenehmigung im AppStore und Play Store
Nachdem Charlie und Dominique die Einkäufe in den Kofferraum verladen hatten und ins Auto einstiegen, wagte Dominique einen Blick auf den Kassenbon. „Schatz, unser Einkauf ist aber teuer geworden. Selbst unseren Tee hat die Inflation nicht verschont!” „Dafür lohnt er sich”, erwiderte Charlie mit einem Schulterzucken. Als sie sich angeschnallt hatten, grinste Charlie süffisant und fügte hinzu: „Apropos teuer und lohnenswert: Was Sascha wohl gerade macht?” Die beiden starrten sich für einen kurzen Moment gegenseitig in die Augen und brachen gleichzeitig in lautes Gelächter aus.
Durch die endlos erscheinenden Hallen des Einkaufzentrums schlendernd kamen Sascha und Siri an allerlei Geschäften vorbei. Die einen wirkten etwas verschmutzt, während andere beinahe glitzerten. Ein „Hey Siri, wusstest du, dass die Farbe braun eigentlich nur ein sehr dunkles orange ist?” unterbrach die Stille. „Ja, natürlich. Und wusstest du, dass himmelblau die Komplementärfarbe zu braun ist?” „Nein, das wu-”, Sascha blieb stehen und betrachtete ein blau und weiß gestaltetes Geschäft - ein „CHECK24 Vergleiche” zierte die Front. Kaya mit dem neuen Handy hat davon erzählt - soll wohl günstig sein. Ob sie das Samsung Galaxy A53 im Vergleich haben? Wäre wohl ein gutes Smartphone, dachte Sascha und drehte sich zu Siri um. „Würdest du bitte meine Eltern fragen, ob ich da ’rein darf?”
Gerade zu Hause angekommen machte es „Bing” auf den zwei Smartphones. „Sieh mal, Charlie. Sascha will sich eine App namens ‚CHECK24 Vergleiche’ herunterladen. Weißt du, was die kann?” „Da kann man Verträge und Versicherungen vergleichen.” „Dann braucht unser Kind das nicht. Vielleicht sollten wir aber mal selber nachsehen, ob wir irgendwo sparen können”, woraufhin Charlie antwortete: „Gute Idee, sich beim Einkaufen nicht mehr so viele Gedanken um den Preis machen zu müssen, könnten wir gebrauchen. Ich mache mir einen Tee - möchtest du auch einen?” „Aber sehr gerne, mein Schatz.”
Weniger gelassen stand Sascha schmollend vor Siri. „Ach, das bringt doch auch nichts. Komm mit Siri, wir gehen in die Spielhalle.” „Keine Sorge, ich wäre ohnehin mitgekommen.” „Wie viel Spielzeit habe ich eigentlich noch für heute?” „Du hast etwa 23 Minuten von 60 Minuten Spielzeit verbleibend.” „Das ist viel zu kurz. Momo darf auch lange spielen. Ich muss mich beim Essen mal beschweren. Was für eine doofe Regel”, meckerte Sascha.
Die vielleicht wichtigste Einstellung bei der Einrichtung eines Kinder-Accounts ist die Kaufgenehmigung. Bei der Apple Familienfreigabe kann sie direkt eingestellt werden – bei Google Family Link erst nach der Ersteinrichtung in der App. Sie erhalten bei allen kostenlosen und kostenpflichtigen Apps, die Ihr Kind herunterladen möchte, eine Benachrichtigung. In dieser können Sie dann den Kauf entweder genehmigen oder ablehnen. Auch In-App-Käufe können so verwaltet werden – nicht selten hört man von Horrorgeschichten von Kindern, die mehrere Hundert Euro für In-App-Käufe ausgegeben haben. Durch diese Kaufgenehmigungspflicht können Sie beruhigt Zahlungsmethoden hinterlegen und nur die Käufe freigeben, die Sie auch für akzeptabel halten.
Da im Google Play Store auch andere App-Stores angeboten werden, sollte das Herunterladen dieser verhindert werden. So kann das System nicht auf diese Art und Weise umgangen werden. Das zeigt aber auch eine Schwachstelle auf, wenn das Handy mit solchen Stores vorinstalliert kommt. Sie können nämlich selten deinstalliert werden. Die Drittanbieter-Stores bei der Einrichtung des Google-Kinder-Accounts zu sperren ist die einzige, sichere Möglichkeit dafür. Und eine App wie beispielsweise AppLock zu benutzen, um solche Store-Apps mit einem Passwort zu versehen, ist auch keine völlig sichere Lösung. Diese können im abgesicherten/sicheren Modus ohne Gegenwehr deinstalliert werden. Sollte Ihr Kind also wissen, wie dieser zu aktivieren ist, ist eine App wie AppLock machtlos.
Neue Browser zu installieren sollte auch geblockt werden, da die Einschränkungen der Kinder-Accounts bei Android am besten in Google Chrome, und bei iOS am besten in Safari funktionieren. Die sicherste Möglichkeit ist also, dass alle Käufe gründlich überprüft werden und auf diese Arten von Apps dabei besonders geachtet wird.

Bildschirmzeit
Tief im Spiel versunken stand Sascha in der buntbeleuchteten Spielhalle, während Siri sich völlig auf die Uhr konzentrierte. Kurz vor Ablauf der vorgegebenen Spielzeit meldete sich Siri: „Sascha, du hast noch eine Minute im Spiel bis deine Bildschirmzeit abgelaufen ist.” Sascha tat sie mit einem leisen „mm” ab und verschwand im Geiste wieder in die Spielwelt.
Pünktlich zum Ablaufen der Spielzeit wurde Sascha aus der Spielwelt gerissen, nachdem Siri die Zugangskarte sperrte, und ein einfacher Text auf dem Bildschirm erschien: „Deine Bildschirmzeit für heute ist abgelaufen.” „Hey, ich konnte nicht einmal den Spielstand speichern! Das ist unfair!”, fuhr es aus Sascha heraus, doch Siri entgegnete mit nüchternem Ton: „Entschuldige, aber ich mache die Regeln nicht. Wenn du mehr Spielzeit haben möchtest, musst du mit deinen Eltern reden.” „Kannst du auch etwas Anderes außer Regeln zu befolgen? Naja, auf das Spiel habe ich sowieso keine Lust mehr. Dann spiel’ ich halt hier weiter!”, sagte Sascha trotzig und ging zum nächsten Automaten.
Als die Zugangskarte jedoch in den Automaten gesteckt wurde, erschien die selbe Nachricht: „Deine Bildschirmzeit ist für heute abgelaufen.” Etwas genervt protestierte Sascha: „Was?! Warum?” Und mit der gleichen freundlichen, aber bestimmten Attitüde antwortete Siri: „Deine Eltern haben alle Spiele mit einer gemeinsamen Bildschirmzeit ausgestattet. Deswegen müssen wir die Spielhalle nun verlassen.” „Ich weiß, ich habe auch nicht mit dir geredet”, fauchte Sascha, erinnerte sich nochmal an das Ansprechen und verließ widerwillig die Spielhalle.
Ohne das Drama mitverfolgt zu haben, saßen Dominique und Charlie auf dem Sofa, tranken gemeinsam ihren Lieblingstee und redeten über ein Brettspiel, was sie ausprobieren wollten. „Ach, wo wir gerade bei Spielen sind: Meinst du wirklich, dass es nötig war, die Spielzeit von Sascha auf eine Stunde zu begrenzen?”, fragte Charlie. Schnell kam die Antwort: „Natürlich! Ansonsten hinge Sascha doch nur noch am Handy und vernachlässigt die Schule! Zumal wir uns so den Aufwand sparen, jedes Spiel mit einer einzelnen Zeit zu versehen.” „Du hast recht, aber findest du das nicht etwas einengend?” Charlie klang nun etwas besorgter. Nach kurzer Überlegung fand Dominique eine Antwort: „Überhaupt nicht, schließlich kann Sascha sich die Zeit für das jeweilige Spiel selbst einteilen. Das dürfte auch in deinem Interesse sein, Liebling.” Charlie lehnte sich wieder an die Couch und gab nach kurzem Nachdenken zu: „Stimmt, aber wenn Sascha das als unfair anspricht, reden wir nochmal darüber. Da muss es eine bessere Lösung geben, die wir zu dritt finden müssen.”
Was Sie beachten sollten:
Sperren und Einschränkungen sind über die Bildschirmzeit einstellbar. So können Zeitfenster festgelegt werden, in denen Ihr Kind bestimmte Apps nutzen kann. Beispielsweise können Soziale Netzwerke während der Schul- und/oder Schlafenszeit blockiert werden.
Doch die Einstellungen können auch umgangen werden. Kinder sind für gewöhnlich sehr kreativ und kooperativ im Kampf gegen die elterliche Kontrolle. Sie zeigen sich gegenseitig Tipps und Tricks. Und hier würden wir gerne ansetzen und Ihnen die geläufigsten Methoden und Schwachstellen zeigen.
Etwas zunächst Unscheinbares sind die Sprachassistenten Siri und Google Assistant. Mit Hilfe dieser Software können Kinder SMS verschicken, ohne dass die Bildschirmzeit gezählt wird. Siri komplett auszuschalten ist möglich, jedoch kann bei einem Android-Gerät der Google Assistant lediglich deaktiviert werden; aber die Funktion lässt sich vom Kind unbemerkt reaktivieren.
Ebenso gibt es in allerlei Apps die Teilen-Funktion. So können mit der Kamera Bilder aufgenommen werden, diese können dann geteilt werden, zum Beispiel über WhatsApp. Die Krux: Dieser Teilen-Bildschirm zählt nicht als Bildschirmzeit der App, in diesem Beispiel WhatsApp, sondern zu der Kamera-App! Deswegen sollten alle Apps, mit denen ebenso Inhalte geteilt werden können, grundsätzlich auch eine Bildschirmzeit eingerichtet bekommen. So verhindern Sie zwar nicht diesen Umweg, aber Sie machen ihn sehr lästig.
Ein weiterer Trick ist die Notizen-App als Datenbank für Links zu nutzen. Beispielsweise können so YouTube-Links abgespeichert werden und nach Ablauf der YouTube-Bildschirmzeit als In-App-Fenster geguckt werden. Außer die Notizen-App auch mit einer Bildschirmzeit zu versehen oder sie ganz zu sperren, gibt es leider keine Lösung.
Es gibt noch andere Tricks, mit denen die Bildschirmzeiteinstellungen umgangen werden können. Jedoch haben viele dieser Umwege eine Schwachstelle: Wenn einmal feststeht, dass die Bildschirmzeit für den Tag abgelaufen ist, ist es schwierig, diese noch zu umgehen. Sofern also jeden Abend alle im Hintergrund aktiven Apps geschlossen werden, können einige Umwege verhindert werden.
Hinweis: Software alleine kann eine Handysucht nicht verhindern. Zwei aktuelle Studienergebnisse haben wir für Sie herausgesucht.
2019 sagte ein Forschungsteam der Uni Wien zum Thema Smartphone-Abhängigkeit:
[Es] scheinen strenge Erziehung durch die Eltern, geringe Selbstkontrolle und geringer Selbstwert das Risiko für problematischen Gebrauch zu erhöhen, während akademische Motivation und Schulerfolg dieses möglicherweise verringern.
2018 führte bereits ein Forschungsteam aus Südkorea eine Untersuchung durch und kam zum folgenden Ergebnis: Eine alleinig auf Software basierende Kontrolle ist nicht sehr effektiv und kann sogar eine vorhandene Smartphone-Abhängigkeit verschärfen. Das Team weist darauf hin, dass weitere Untersuchungen gemacht werden müssen. Diese sollen herausfinden, was ergänzend zur Software getan werden muss, um eine Abhängigkeit vorzubeugen, zu reduzieren und zu überwinden.
Blockieren von Websites
Gerade die Spielhalle verlassen, gingen die beiden zum Chat-Bereich der hellbeleuchteten Etage. Als sie beim grünen Postfach ankamen, öffnete Sascha gespannt die Klappe. Oh, eine neue Nachricht von Kaya... Ein Kettenbrief... „Öffne den Link oder deine größte Liebe verlässt dich”, steht da. Na dann, besser schnell öffnen!, dachte Sascha und klickte auf den merkwürdig kurzen Link. Ein Wurmloch öffnete sich, beförderte die beiden in den Browser-Bereich und noch bevor sie am eigentlichen Zielort ankamen, hielt Siri Sascha fest und machte eine Notbremse. „Zugriff verweigert. Die Webseite ist nicht sicher”, kam es trocken aus dem Roboter. „Hä? Wieso ist die Webseite nicht sicher, Siri?” „Die Webseite ist nicht sicher, weil sie in meinem Buch der bösen Webseiten auftaucht. Deswegen können wir da nicht rein.” „Oh, okay. Kaya kann sich auf was gefasst machen! Danke, Siri, und spiel mein Hörbuch bitte weiter ab.” Mit der vertrauten Stimme der Vorleserin im Ohr machten sich die beiden wieder auf den Weg zurück zum Postfach.
Die allermeisten anstößigen Webseiten werden automatisch geblockt, aber es gibt zudem auch andere Webseiten, die gesperrt werden sollten, auch wenn Ihr Kind diese besuchen dürfte. Hierzu zählen vor allem die Webseiten der jeweiligen Apps, die Ihr Kind installiert haben darf. Soziale Netzwerke wie Instagram zählen ganz besonders dazu, weil sie auch innerhalb des Browsers in einem ähnlichen Umfang funktionieren. Sollte der Web-Browser im Gegensatz zu den Apps keine zeitlichen Sperren/Einschränkungen haben, kann Ihr Kind auch trotz Limitierung der App die Plattform nutzen. Einzelne Webseiten lassen sich unkompliziert in den Einstellungen blockieren. Wie Sie einzelne, unerwünschte Webseiten blockieren können, erklären wir anhand der folgenden Schritte:
Apple Familienfreigabe:
- „Einstellungen”-App öffnen
- Menüpunkt „Allgemein” auswählen
- „Einschränkungen” antippen
- Unterpunkt „Websites” öffnen
- Unter „Nie erlauben” die unerwünschte Webseite hinzufügen
Google Family Link:
- „Google Family Link”-App öffnen
- Konto des Kindes auswählen
- „Einstellungen verwalten”
- „Google Chrome”
- „Webseiten verwalten”
- „Genehmigt” auswählen
- Ausnahme hinzufügen
- Webseite eingeben, die gesperrt werden soll
Bei Verdacht einer Umgehung der Sperre ist ein Blick auf den Browser-Verlauf möglich. In der jeweiligen Browser-App Ihres Kindes lässt sich dieser finden. Durch sogenannte Proxy-Server lassen sich unter Umständen Sperrungen von Webseiten umgehen. Proxy-Dienste werden meistens in Form von Webseiten angeboten. Durch eine sehr große Anzahl an Anbietern der entsprechenden Services kann es aufwändig werden, öfters neue Webseiten zu sperren.
Achtung: Kinder besitzen nach Artikel 16 der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Privatsphäre. Das bedeutet, dass nur mit gutem Grund der Nachrichtenverkehr oder Browser-Verlauf kontrolliert werden darf.

Optional: WLAN zeitlich begrenzen
Noch mit dem Lieblingshörbuch im Ohr ging plötzlich das Licht aus. Sascha blickte kurz verdutzt zu den leuchtenden Augen Siris und verschwand dann aus der digitalen Welt. Das WLAN ist aus und es riecht nach Ofengemüse - vielleicht ist das Essen schon fertig, dachte sich Sascha und ging gemütlich nach unten.
„SASCHA, KOMM RUNTER! ESSEN IST FERTIG!”, rief Charlie die Treppe hoch. Keine Antwort. „Sascha?”, schallte es diesmal etwas leiser in Richtung Kinderzimmer. „Schatz, machst du bitte das WLAN aus?” Ein durchs Aufstehen gepresstes „Jo” ließ Charlie wissen, dass der Bitte nachgegangen wurde. Kaum war der Router ausgeschaltet, kam Sascha aus dem Zimmer und trottete die Treppe herunter. „Ist das WLAN kaputt?” Charlie antwortete mit einer Gegenfrage: „Deck’ den doch bitte Tisch, ja?” „Also habt ihr den Router ausgesteckt. Na super. Gibt es Ratatouille?” „Ja, genau.” Verzückt schmunzelte Sascha und ging in die Küche um sich mit Tellern, Gabeln und Messer zu bewaffnen. „Jetzt wo der Tisch gedeckt ist,” – Charlie platzierte die Auflaufform vorsichtig auf den Topfuntersetzer – „können wir essen.”
Sascha aß erst etwas, legte dann das Besteck neben den Teller und fragte: „Warum darf ich eigentlich nur eine Stunde am Tag spielen? Und weil das für alle Spiele gilt, ist das für einzelne Spiele viel zu kurz!” Dominique kaute zu Ende, schluckte, legte ebenfalls das Besteck beiseite und antwortete sachlich: „Wir haben uns heute darüber unterhalten. Die Gesamtzeit finden wir angemessen; du musst wohl lernen, sie dir einzuteilen.” „Aber es nervt, wenn ich immer aus dem Spiel ’rausgeworfen werde!”, Sascha wurde lauter, doch Charlie antwortete gelassen: „Dann spiel nach den Hausaufgaben draußen. Nach dem Essen bleiben dir dann noch zwei Stunden, bis es Schlafenszeit ist. Eine davon kannst du am Handy spielen und die zweite kann zum Lesen, Zähne putzen, und so weiter genutzt werden.” „Und was ist, wenn es regnet?” „Wenn es regnet, können wir jederzeit die Bildschirmzeit erhöhen – gar kein Problem.”
Nachdem Dominique die Spülmaschine eingeräumt und wieder das Wohnzimmer betreten hatte, klopfte Charlie neben sich aufs Sofa. „Ich würde gerne noch etwas mit euch besprechen”, sagte Sascha als alle saßen und fing an: „Ich habe ja vor drei Jahren mein jetziges Handy geschenkt bekommen und so langsam reicht der Akku kaum noch für den Tag. Dürfte ich bitte ein Neues haben?” „Handys sind sehr teuer, Sa-”, konnte Dominique noch sagen, bevor Sascha unterbrach: „Richtig, wenn sie einzeln gekauft werden. Mit einem Vertrag zusammen sind sie aber meistens viel billiger!” „Erstens: Wir lassen einander ausreden”, schimpfte Charlie, fuhr aber sanft fort: „Zweitens: Wir haben die ‚CHECK24’-App selber heruntergeladen und müssen erstmal schauen, wo wir überall sparen können. Hab’ bitte Geduld. Wir kommen auf dich zu, wenn wir mehr wissen.” „Also bekomme ich ein neues Handy?”, fragte Sascha mit funkelnden Augen. „Vielleicht. Wie gesagt: Wir müssen uns erstmal schlau machen, okay?”, antwortete Dominique, wartete auf Saschas Nicken, warf dann beide Hände in den Schoß und fragte enthusiastisch: „So – wer hat Lust auf ein Brettspiel?”
Eine weitere Möglichkeit, die Bildschirmzeit sanft zu begrenzen, besteht darin, den WLAN-Zugang zeitlich einzuschränken. Das kann in den Einstellungen des WLAN-Routers vorgenommen werden. Besonders effektiv wird die Beschränkung in Kombination mit einem Tarif mit wenig Datenvolumen, weil ohne WLAN das Volumen schnell aufgebraucht wird. So können außerhalb des heimeigenen WLAN-Netzwerkes nur sehr wenige Videos geguckt werden. Lediglich das Schreiben von SMS und Messenger-Textnachrichten ist ohne WLAN noch möglich – das Surfen und Downloads werden effektiv zu etwas Unangenehmen, online zu spielen wird schlichtweg unmöglich.
Meinung des Autors: Als Mensch, der mit einem Smartphone die Pubertät durchlebte, war eine langsame Internetverbindung ein größerer Fluch als keine. Zudem kann eine WLAN-Drosselung nur dann umgangen werden, wenn mobile Daten genutzt, oder die Router-Einstellungen geändert werden. Also: Je weniger Datenvolumen der Tarif Ihres Kindes hat, desto schneller greift die Drosselung.
Zusätzlich kann die entsprechende Kindersicherung durch bestimmte Apps unterstützt werden, welche alle Apps auf Wunsch mit einem Passwort versehen können. Bei Android-Geräten erlaubt jedoch der abgesicherte Modus das Deinstallieren von Drittanbieter-Apps, auch wenn diese mit einem Deinstallationsschutz ausgestattet sind. Im abgesicherten Modus werden alle aus dem Google Play Store heruntergeladenen Apps deaktiviert, wodurch der Deinstallationsschutz nicht mehr aktiv ist. Der Zugriff zum abgesicherten Modus lässt sich nicht verhindern, weshalb es immer eine Schwachstelle bleibt, sollte eine solche Passwort-App genutzt werden. Solche Apps können dennoch genutzt werden, bieten nur nicht so hohen Schutz wie erhofft. Die in diesem Kapitel beschriebenen Bereiche bleiben aber vom abgesicherten Modus unberührt.
Zusammengefasst
Einen Komplettschutz gibt es leider (noch) nicht, aber die erläuterten vier Bereiche abzudecken sind gute Schritte in Richtung eines sicheren Umgangs mit dem Internet. Die Familienfreigabe von Apple hat weniger Schlupflöcher und mehr Möglichkeiten als Google Family Link, dafür sind aber ein eigenes iPhone/iPad und das iPhone des Kindes vorausgesetzt. Beide Kindersicherungssysteme haben jedoch auch vieles gemeinsam und sind nicht als der Heilige Gral der Internetsicherheit zu verstehen. Sie sind vielmehr als Filter anzuerkennen, der zwar gut genug zum Blockieren obszöner Inhalte funktioniert, aber noch immer von den Eltern zumindest ein wenig verwaltet werden sollte. Die Kaufgenehmigung bietet Transparenz, sodass Sie wissen, welche Apps auf das Smartphone installiert werden sollen. Mit der Bildschirmzeit erlangen Sie Kontrolle das Nutzverhalten Ihres Kindes zu bestimmen und sie kann anhand eigener Maßstäbe eingerichtet werden. Zuletzt sollte auch nicht außer Acht gelassen werden, dass über die Router-Einstellungen die Internetzeit gut eingeschränkt werden kann; ein gezogener Stecker lässt sich von Ihrem Kind rückgängig machen.
Folgende Tabelle veranschaulicht die Einsatzmöglichkeiten der Kindersicherungen:
Kinder-Gerät→ Eltern-Gerät↓ | iOS | Android |
---|---|---|
iOS | Apple Familienfreigabe (Google Family Link für Google-Dienste wie YouTube verwendbar) | Google Family Link (voller Umfang) |
Android | Google Family Link (Google Family Link für Google-Dienste wie YouTube verwendbar) | Google Family Link (voller Umfang) |
